Genehmigt - Tour der Hoffnung

Genehmigt - Tour der Hoffnung

Grünes Trikot, gelber Helm – wenn der Tross „Tour der Hoffnung“ mit seinen rund 150 Menschen ab 11. August drei Tage durch Hessen radelt, dann werden wieder

genehmigt

Spenden für krebskranke Kinder eingesammelt. Und das seit fast 40 Jahren. Über 40 Millionen Euro sind bislang zusammengekommen, von denen die Kinder, Krankenhäuser und auch die Forschung profitierten. Die allesamt ehrenamtlich Aktiven haben keine einfache Zeit hinter sich. Nach zwei coronabedingt eingeschränkten Touren und dem plötzlichen Tod von Gerhard Becker im Februar, dem langjährigen prägenden Gesicht der Tour, richtet sich der Blick mit der „Tour der Hoffnung 2022“ mit neuer Vereinsstruktur in Richtung Zukunft. Was nur wenige wissen: Jede „Tour der Hoffnung“ wird mehrere Monate zuvor vom Regierungspräsidium (RP) Gießen als genehmigende Behörde begleitet – vom Start bis zur Ziellinie.

Hunderte Kilometer fährt der Tross im Verband auf öffentlichen Straßen, quert Kreuzungen mit roten Ampeln, eskortiert von Polizeimotorrädern. „Dürfen die das?“, könnte man sich fragen. Sie dürfen, dank der akribischen Vorarbeit der Tour-Veranstalter und des RP Gießen. „Wir sind als Regierungspräsidium Gießen stolz, einen Teil zu der Benefizveranstaltung beitragen zu können“, sagt Regierungsvizepräsident Martin Rößler. Inklusive Prolog am 11. August rund um Gießen legen die Radlerinnen und Radler insgesamt laut Planung 254 Kilometer zurück, immer wieder unterbrochen von kurzen Stopps mit Spendenübergaben.

Wir sind als Regierungspräsidium Gießen stolz, einen Teil zu der Benefizveranstaltung beitragen zu können.
Martin Rößler Regierungsvizepräsident
Entworfen werden die Strecken, die teilweise schon bis nach Hamburg und sogar Berlin führten, im engsten Kreis der Tour-Organisatoren. Drei Monate vor der eigentlichen Tour wird der Antrag für eine Erlaubnis gestellt, die Veranstaltung durchführen zu können. Ausschlaggebend ist dabei Paragraf 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. „Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, (…) bedürfen der Erlaubnis“, heißt es darin.

Die Zuständigkeit für die Genehmigung einer Veranstaltung richtet sich nach dem Ort, an dem die Veranstaltung startet. Sind außerdem mehrere Landkreise von der Veranstaltung betroffen, ist das Regierungspräsidium als Mittelbehörde für die Genehmigung zuständig. „Da die ,Tour der Hoffnung‘ immer mit dem Prolog in Gießen startet, ist ihre Genehmigung längst bei uns zu einem Dauergeschäft geworden“, sagt Flora von Zezschwitz, Leiterin des zuständigen Verkehrsdezernats im RP Gießen.

Dem Antrag müssen dabei umfangreiche Anlagen wie Streckenbeschreibungen und -pläne beigefügt werden. „Sobald der Antrag eingeht und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden alle betroffenen Behörden angeschrieben und um deren Stellungnahme zu den Plänen zur Durchführung der Veranstaltung gebeten“, erläutert RP-Mitarbeiter Tim Halsch, der in diesem Jahr erstmals für die „Tour der Hoffnung“ zuständig ist. Diese Behörden sind unter anderem: die Straßenverkehrsbehörden aller Städte und Landkreise, durch die die Tour führt, Straßenbaulastträger oder auch die Polizei.

Als zuständiger Sachbearbeiter prüft Tim Halsch in Abstimmung mit den betroffenen Behörden im Genehmigungsverfahren, ob die Straßen für die „Tour der Hoffnung“ benutzbar sind und unter welchen Auflagen und Bedingungen die Veranstaltung durchgeführt werden kann. „Das Genehmigungsverfahren läuft dabei ausschließlich elektronisch ab“, berichtet er. Wie viele betroffene Behörden angehört worden: er hat sie nicht gezählt, es waren zu viele.

Stellt sich während des Verfahrens heraus, dass eine Streckenverbindung ungeeignet ist, wird in Rücksprache mit Karsten Koch als neuem Strecken-Organisator der „Tour der Hoffnung“ und den betroffenen Behörden eine Ausweichroute herausgesucht.

„Wir waren aufgrund der Umstände doch ziemlich unter Zeitdruck, was die gesamte Organisation angeht“, sagt Karsten Koch, 1. Vorsitzender des neu gegründeten Vereins Tour der Hoffnung e.V. „Basis für alle weiteren Pläne bildet immer das Genehmigungsverfahren und wir waren sehr froh, dass wir gemeinsam mit dem Regierungspräsidium diese erste große Hürde gut meistern und so final planen konnten.“

Am Ende des Verfahrens wird vom RP Gießen eine Gesamterlaubnis für die Durchführung der Veranstaltung erteilt. Diese regelt den Ablauf und sorgt mit Auflagen und Bedingungen für die Sicherheit der Radteilnehmerinnen und -nehmer und des gesamten übrigen Verkehrs. Auch andere Belange wie der Natur- und Landschaftsschutz werden geprüft und in der Erlaubnis berücksichtigt.

Der diesjährige Prolog startet am Donnerstag, 11. August, und führt 61 Kilometer durch den Landkreis Gießen. An den darauffolgenden Tagen der eigentlichen „Tour der Hoffnung“ stehen zwei etwa gleich lange Etappen an. Diese startet in Frankfurt am Main und endet in Pfungstadt. Am 13. August führt sie von Bad Hersfeld nach Fulda.

Sachbearbeiter Halsch ist in Fulda aufgewachsen und hat lange Zeit dort gelebt: Leider sei die Tour mit ihren Hintergründen dort weniger bekannt als im mittelhessischen Raum. „Daher freut es mich umso mehr, dass diese tolle Veranstaltung in diesem Jahr nun auch nach Osthessen kommt und sogar am Buttermarkt in der schönen Fuldaer Innenstadt ihren sicherlich gelungenen Abschluss findet.“

(Bild/Text Pressestelle RP Gießen)